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Die vereinigte Föderation der Planeten wurde auf diversen
Direktiven gegründet nach denen die Mitgliedsvölker und auch die Sternenflotte
zu richten haben. Die wichtigste Direktive ist dabei sicherlich die erste.
1.
Direktive
(Hauptdirektive) |
Nichteinmischung in die Entwicklung
fremder Zivilisationen
Beim Kontakt mit einem Planeten, der in seiner Zivilisation
Fortschritte macht, ist es einem Offizier der Raumflotte untersagt,
sich in die gesellschaftliche Entwicklung des Planeten einzumischen
oder Hinweise über Weltraum, andere Planeten oder fortgeschrittenere
Zivilisation zu geben. Die Einhaltung dieser Richtlinie steht über dem
Schutz von Raumschiffen und Angehörigen der Sternenflotte. Verluste
werden toleriert. |
| 2.
Direktive |
Schutz fremder
intelligenter Lebewesen
Unter keinen Umständen, auch nicht, um sich oder das Leben seiner
Besatzung zu schützen, darf ein Offizier der Raumflotte einer
intelligenten Lebensform vorsätzlich Schaden oder Verletzungen
zufügen, außer wenn eine solche Handlung im Interesse der
Hauptdirektive benötigt wird. |
| 3.
Direktive |
Schutz fremder intelligenter Lebewesen
Es ist die Pflicht eines Offiziers, sich mit allen Hilfsmitteln seines
Kommandos zu bemühen, um die Leben intelligenter Lebensformen zu
beschützen, auch wenn er dabei sich selbst oder sein Schiff in Gefahr
bringt. Tätigkeit oder Untätigkeit, die indirekt einer intelligenten
Lebensform Schaden zufügt, ist eine gleichwertige Verletzung wie der
Verstoß gegen die Direktive 2. |
| 4.
Direktive |
Befolgung der Befehle Vorgesetzter
Ein Offizier soll die ihm gesetzlich gegebenen Befehle seiner
Vorgesetzten nach seinen besten Kräften befolgen und ausführen, außer
wenn sich diese gegen die Direktiven 1, 2 und 3 wenden. |
| 5.
Direktive |
Schutz der Föderation
Ein Offizier soll seine gesamte Kraft einsetzen, um die Sicherheit der
Vereinten Föderation der Planeten, dessen Mitgliedsplaneten, deren
Vertreter und die Raumflotte zu beschützen, außer wenn diese
Handlungen gegen die Direktiven 1 bis 4 verstoßen. |
| 6.
Direktive |
Selbstzerstörung bei Verseuchung
Wenn das gesamte Bordpersonal eines Schiffes umgekommen ist, oder am
Ende von 24 Std. durch eine Krankheit handlungsunfähig geworden ist,
sollte das Schiff zerstört werden, um andere Lebensformen oder Schiffe
vor der Verseuchung zu bewahren. |
| 7.
Direktive |
Quarantäne von Talos IV (bereits
aufgehoben)
Unter welchen Bedingungen auch immer, sei es ein Notfall oder etwas
anderes, ist es einem Schiff der Föderation verboten, Talos IV zu
besuchen. Nichtbefolgen dieses Befehls zieht die Todesstrafe nach
sich. |
| 8.
Direktive |
Verbot des Eintritts in Romulanisches
Gebiet
Keinem Föderationsschiff ist es erlaubt, in das Romulanische
Sternenimperium einzutreten, außer wenn dieser Verstoß durch die
Direktiven 1 bis 5 gerechtfertigt ist. |
| 9.
Direktive |
Verbot des Anflugs von unter Quarantäne
gestellten Planeten und Sonnensystemen
Kein Föderationschiff darf einen Planeten oder ein Sonnensystem
besuchen, das von der Vereinten Föderation der Planeten unter
Quarantäne oder kulturelles Verbot gestellt wurde, außer wenn dieser
Kontakt durch die Direktiven 1 bis 5 nötig wird. |
| 10.
Direktive |
Verantwortung und Strafverfolgung
Ein Offizier der Raumflotte ist unter den Gesetzen und Verordnungen
der Vereinten Föderation der Planeten, seiner Mitgliedsplaneten und
seiner Vertreter, die Raumflotte eingeschlossen, verantwortlich. Er
ist der Bestrafung bzw. Strafverfolgung durch Außenautoritäten für
jede Verletzung der besagten Gesetze und Verordnungen unterworfen. |
| 11.
Direktive |
Vertragsordnung und Hilfestellung für
die Vertragspartner
Ein Offizier der Raumflotte soll bei Verträgen und Vereinbarungen der
Vereinten Föderation der Planeten und seiner Mitgliedsplaneten jede
Hilfe oder Beistand zur Verfügung stellen, die von den Unterzeichneten
der besagten Verträge und Vereinbarungen benötigt wird. Es ist die
Pflicht eines Offiziers, Hilfe und Unterstützung zu geben, die von
einer planetarischen Zivilisation in Krisenzeiten benötigt wird, außer
wenn ein solcher Planet in den Bedingungen der Hauptdirektive steht
oder die Hilfe gegen die Direktiven 1 bis 5 verstößt. |
| 12.
Direktive |
Reaktion auf annähernde Schiffe ohne
Kommunikation
Bei Annäherung eines Raumschiffs, mit dem keine
Kommunikationsverbindung besteht oder möglich ist, sind entsprechende
Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. |
| 13.
Direktive |
Verbot der Informationsweitergabe an
feindliche Lebewesen
Solange er die Uniform der Raumflotte trägt, ist es einem Offizier
verboten, Feinde der Vereinten Föderation der Planeten mit
Informationen oder ähnlichem zu unterstützen, ebenso wie Gruppen, die
eine Gefahr für die Sicherheit der Föderation, seine Mitgliedsplaneten
oder seine Vertreter darstellen. |
| 14.
Direktive |
Gebührliches Benehmen
Ein Offizier soll nicht in ein ungehöriges oder ungebührliches
Benehmen zurückfallen oder anderen Lebensformen ein offensives oder
belästigendes Verhalten zeigen. |
| 15.
Direktive |
Pflichtentbindung
Ein Offizier kann jeder Zeit von seiner Pflicht entbunden werden, wenn
er vom Schiffsarzt oder von mindestens 2 Offizieren des Kommandostabs,
die eine zuständige Prüfung durchgeführt haben, medizinisch oder
psychologisch für untauglich befunden wird. |
| 16.
Direktive |
Verurteilung an Bord
Ein Offizier kann von mindestens drei Offizieren vom Kommandorang
durch ein Kriegsgericht an Bord verurteilt werden für Verbrechen, die
er in Verletzungen von allgemeinen Direktiven der Raumflotte oder von
Gesetzen der Föderation begangen hat. |
| 17.
Direktive |
Kommandoübernahme bei Abwesenheit des
kommandiernden Offiziers
In der Abwesenheit des kommandierenden Offiziers oder wenn dieser
getötet wird, als untauglich oder unfähig betrachtet wird, soll der
ranghöchste Offizier, auch wenn er nicht zum stehenden Bordpersonal
gehört, das Kommando übernehmen. |
| 18.
Direktive |
Verbot der Meuterei
Es ist einem Offizier verboten, eine Meuterei gegen seinen
Vorgesetzten anzuzetteln oder an ihr beteiligt zu sein. Meuterei zieht
die gleiche Bestrafung nach sich wie der Verstoß gegen Direktive 4. |
| 19.
Direktive |
Verbot von Rauschmitteln während des
Dienstes
Es ist einem Offizier verboten, irgendeine rauschbewirkende Substanz
während des Dienstes, Alarmzustandes oder in übermäßigen Mengen zu
benutzen. Dazu zählen: Halluzinogene, Beruhigungs- und
Aufputschmittel, Ethylalkohol, Nikotin und Haschprodukte. Akzeptable
Mengen dieser Stoffe dürfen außer Dienst, oder wenn sie von einem Arzt
verschrieben sind, benutzt werden. |
| 20.
Direktive |
Hilfe sowie Maßnahmen gegenüber
Föderations- und anderen Schiffen
Föderationsschiffe sollen jede Hilfe und Unterstützung geben, die von
registrierten privaten oder kommerziellen Schiffen der Vereinten
Föderation der Planeten gebraucht wird, und sie sind befugt,
disziplinarische oder offensive Handlungen gegen gesetzesbrechende
Schiffe, die im Gebiet der Vereinten Föderation der Planeten
operieren, zu unternehmen. |
| 21.
Direktive |
Verbot des Transportes illegaler
Mittel/Waffen - Beschlagnahme von Schmuggelware
Einem Föderationsschiff ist es verboten, irgendeine Substanz oder
Fracht, die von der Föderation als illegal betrachtet wird, oder eine
Menge, die illegal ist, oder eine nicht von der Handelsbehörde der
Föderation registrierte Waffe zu transportieren. Föderationsschiffe
sind bevollmächtigt, ein Schiff zu durchsuchen, welches verdächtigt
wird, Schmuggelware zu transportieren, die dann beschlagnahmt werden
kann. |
| 22.
Direktive |
Hilfe für in der Entwicklung
stagnierender oder von Fremden beherrschten Planeten
Beim Kontakt mit einem Planeten, der in seiner Entwicklung oder
Entfaltung keine Fortschritte macht, der beherrscht oder auf eine
andere Art von Nichteingeborenen kontrolliert wird, darf ein Offizier
Veränderungen in der sozialen Struktur vornehmen, mit dem Ziel, den
besagten Planeten auf den Kurs in eine technologische Zivilisation zu
setzen. Jeder Mißbrauch dieser Direktive ist gleichwertig mit einer
Verletzung der Hauptdirektive. |
| 23.
Direktive |
Vernichtung intelligenten Lebens (siehe
auch Direktive 2)
Die Vernichtung einer oder mehrer intelligenter Lebensformen ist nur
erlaubt, um einen Verstoß gegen die Hauptdirektive zu verhindern, und
auch nur, falls keine andere Möglichkeit zur Verhinderung dieses
Verstoßes zur Verfügung steht. Jeder Mißbrauch dieser Order ist
gleichwertig mit einem Verstoß gegen die Direktive 2. |
| 24.
Direktive |
Vernichtung des gesamten intelligenten
Lebens auf einem Planeten
Die Vernichtung des gesamten intelligenten Lebens auf der Oberfläche
eines Planeten ist nur dann genehmigt, wenn die Einwohner des besagten
Planeten einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Hauptdirektive
begangen haben. Solch eine Aktion darf nur von einem kommandierendem
Offizier vom Rang eines Captains oder höher befohlen werden. Der
Offizier trägt die alleinige Verantwortung für diesen Befehl. Jeder
Mißbrauch ist gleichwertig mit einer Verletzung der Hauptdirektive. |
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Omega Direktive |
Omega Direktive
(nur für Oberer Starfleet und Föderations
Offiziere) |
Das Omega-Partikel Phänomen
Starfleet Captains und obere Föderations Offiziere müssen die
Sicherheit des Quadranten vor der Omega-Gefahr gewährleisten. Wann
immer die Sensoren Omega-Partikel aufspüren muss das Schiff in den
"Omega Modus" gehen. Im Omega Modus werden die Navigation, die
Sensoren sowie der Antrieb abgeschaltet. Nur der Captain des Schiffes
oder ein oberer Föderations Offizier können den Omega-Modus auslösen.
Der Zugang zu den Sensordaten ist auf Genehmigungs-Level 10
beschränkt. Wenn Omega sicher identifiziert wurde, muss der Captain
des Schiffes die Starfleet Command kontaktieren. Informationen dürfen
nicht an die Crew weitergegeben werden. Alle sonstigen Missionen des
Schiffes werden ausgesetzt bis die Gefahr neutralisiert wurde. Wenn
nötig, darf die Hauptdirektive außer Kraft gesetzt werden. Wenn die
Starfleet Command, aus welchen Gründen auch immer, nicht kontaktiert
werden kann, gilt die Priorität der Vernichtung aller aufgespürten
Omega-Partikel. Es darf weiterhin keinerlei Aufzeichnungen der
Sensoren geben - und des Captain's persönliche Logbücher müssen
gelöscht oder verschlüsselt werden! |
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Temporale Direktiven |
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Zusätzlich zu den Allgemeinen Direktiven gibt es diese Temporalen
Direktiven. Diese sind neben Zeitschiffen selbstverständlich auch für Starfleet
und Föderations- Mitgliedern zu beachten und befolgen.
1. Temporale Direktive
(Temporale Hauptdirektive) |
Verhinderung der Unterbrechung der
Zeitline
Die Crew eines Zeitschiffs muß unter allen Umständen die
Aufrechterhaltung der bestehenden Zeitline gewährleisten. |
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2. Temporale Direktive |
Schutz der Zukunft
Die Crew eines Zeitschiffs muß alle notwendigen Maßnahmen
ergreifen, um die bestehende Zukunft vor der Bedrohung durch temporale
Anomalien oder Paradoxien aus anderen Zeitrahmen zu bewahren. |
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3. Temporale Direktive |
Wiederherstellung einer
unterbrochenen oder veränderten Zeitlinie
Die Crew eines Zeitschiffs muß versuchen für den Fall einer
bereits eingetretenen Veränderung der Zeitlinie, diese Abweichung zu
Korrigieren und ist autorisiert zur Durchführung solcher Prozeduren
auf einen angemessenen Handlungsspielraum zurückzugreifen. |
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4. Temporale Direktive |
Rekrutierung von Lebensformen eines
anderen Zeitrahmens
Um die in Direktive 3 beschriebenen Reparaturprozeduren
schnellstmöglich durchzuführen, könnte es notwendig werden, Lebewesen
aus anderen Zeitrahmen zu rekrutieren. Die Crew eines Zeitschiffs ist
autorisiert dies zu tun, solange dadurch keine neuen Anomalien erzeugt
werden und der kalkulierbare Schaden kompensiert oder repariert werden
kann. |
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5. Temporale Direktive |
Eliminierung nicht kalkulierbarer
Risiken
Sollte es als gesichert gelten, dass eine Anomalie nur durch
Eliminierung einer Komponente der Vergangenheit beseitigt werden kann,
so ist die Crew eines Zeitschiffs autorisiert eine entsprechende
Operation durchzuführen. Jegliche Kontaktaufnahme oder unnötige
Verzögerungen sind hierbei untersagt. |
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6. Temporale Direktive |
Notfallprozeduren
Sollte aufgrund eines Notfalls ein Mitglied einer Zeitschiffcrew
in einem anderen Zeitrahmen, als dem eigenen gefangen oder gestrandet
sein, so hat dieses Crewmitgleid bis zu seiner Rettung die Pflicht
jeglichen unnötigen Kontakt zu anderen Lebewesen zu vermeiden, sich
den Zeitgegebenheiten anzupassen und eine Fluchtmöglichkeit zu suchen.
Mögliche technische Ausrüstungsgegenstände sind entweder mit sich zu
führen oder zu zerstören. |
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